„Damit Sie Zeit gewinnen"
Immobilienbuchhaltung
Individuell und rechtssicher
Immobilienbuchhaltung
Wir gewährleisten das rechtssichere Erstellen der WEG-Abrechnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetzes (WeMoG) sowie von Betriebskostenabrechnungen.
Als Nachweis für die durchgeführten Buchungen werden aussagekräftige Auswertungen und Listen von uns erstellt:
- Bankbericht
- Personenkonten, entweder als Mieter- oder Eigentümerkonten
- Saldenlisten (Betriebskosten- und Rücklagenzahlungen, Sonderumlagen,
- Jahresabrechnungen, Miet- und Nebenkostenzahlungen
- Ausgabenübersicht
Die Entwicklung der Erhaltungsrücklage wird in der Abrechnung ausführlich und getrennt ausgewiesen.
Erstellen der Bescheinigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 34 a EstG für das Finanzamt.
Nach den WEG-Vorschriften (WeMoG) erstellen wir einen Vermögensbericht mit allen erforderlichen Angaben.
Bei Bedarf reichen wir an die Wärmedienstunternehmen wie z. B. Ista, Brunata, Techem, Kalorimta etc. die Kosten- und Nutzeraufstellung ein oder erstellen die Heizkosten- Warmwasser- bzw. Kaltwasserkostenabrechnung selbst.
Das Erstellen von Wirtschaftsplänen und die Vorausberechnung für das künftige Hausgeld bzw. die künftige Nebenkostenvorauszahlung.
Die Leistungen berechnen wir absprachegemäß entweder nach Aufwand oder zum Festpreis.